Prof. Dr. Tondorf, Böhm, Leber
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Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Freistellung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsentgelt
  • Urlaub
  • Zeugnis

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Rechtsanwalt Sebastian Böhm – Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht zu den Themen Kündigung, Freistellung und Aufhebungsvertrag in Düsseldorf

Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber bekommen? Wurden Sie auch direkt freigestellt? Sie möchten sich beruflich verändern und Ihre Arbeitsstelle wechseln?

Bei allen diesen Fragestellungen helfen wir mit kompetentem, schnellem Rat und leiten für Sie sofort die notwendigen Schritte ein. Rechtsanwalt Sebastian Böhm ist seit 2013 Fachanwalt für Arbeitsrecht und in diesem Bereich schwerpunktmäßig tätig. Er vertritt und berät Mandanten im Kündigungsschutz, bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrages, Freistellung und weiteren arbeitsrechtlichen Problemen.

Kündigung anfechten – Kündigungsschutzklage möglich?

Wenn man die Wirksamkeit einer Kündigung überprüfen möchte, ist es wichtig, zur Kündigung schnellstmöglich einen Anwalt zu kontaktieren, der mit Ihnen bespricht, ob die Kündigung angefochten werden soll. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Andernfalls besteht die große Gefahr, dass die Kündigung alleine wegen Versäumens dieser Frist rechtswirksam ist.

Freistellung nach einer Kündigung

Häufig geht ein Arbeitgeber auf seine Arbeitnehmer auch vor Ausspruch einer Kündigung zu und bietet den Abschluss eines Aufhebungsvertrages an, in dem dann Themen wie das Beendigungsdatum, eine unwiderrufliche Freistellung, die Höhe einer Abfindung, Regelungen zum Zeugnis und vieles mehr geregelt sein können. Auch hier ist zumeist schnelles Handeln gefordert.

Um die Chancen und Risiken einer möglichen beruflichen Veränderung überprüfen zu können, ist eine schnelle Handlung erforderlich! Aus diesem Grund vergeben wir in solchen Fällen sehr schnell direkte Termine mit dem zuständigen Rechtsanwalt.

Durch eine sofortige Terminvergabe ist sichergestellt, dass ausreichend Zeit besteht, selbst zeitkritische Themen in einem persönlichen Gespräch gemeinsam zu erörtern und zu überlegen, welche Lösung in der jeweiligen persönlichen und beruflichen Situation des Betroffenen die Beste ist. Die sich dann ergebenden Schritte wie das Einreichen einer Kündigungsschutzklage, das Verhandeln über einen Aufhebungsvertrag und die notwendige Korrespondenz mit der Rechtschutzversicherung können dann übernommen werden.

Rechtsanwalt Sebastian Böhm ist Rechtsanwalt in der interdisziplinären Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber GbR. Weitere Informationen finden Sie unter www.tondorfboehm.de.
Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber