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geboren 1977 in Düsseldorf
Abitur am Franz-Meyers-Gymnasium in Mönchengladbach
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und der Leopold-Franzen-Universität Innsbruck
Referendariat beim Landgericht Düsseldorf
2005 Zulassung als Rechtsanwalt
Benötigen Sie einen im Bereich des Arbeitsrechts spezialisierten Anwalt? Planen Sie als Arbeitgeber, einen Mitarbeiter zu kündigen oder sind Sie als Arbeitnehmer von dem Ausspruch einer Kündigung bedroht?
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und Referendarsausbildung bin ich seit 2005 Rechtsanwalt und Partner in der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm und Leber in Düsseldorf.
Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf verlieh mir im Jahr 2009 die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht und im Jahr 2013 die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ich vertrete sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer bundesweit bei allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht mit einem regionalen Schwerpunkt auf Nordrhein-Westfalen, da unsere Kanzlei in Düsseldorf liegt.
Ständige Fortbildung ist nicht nur eine notwendige und gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisende Pflicht, um die Fachanwaltsbezeichnung weiterführen zu können, sondern ein Selbstverständnis, um die bestmögliche Vertretung für meine Mandanten sicherstellen zu können.
Ein persönlicher und direkter Kontakt zwischen meinen Mandanten und mir sorgt dafür, dass sämtliche Kommunikation schnell du verlässlich geführt werden kann und keine Fragen offenbleiben. Eine schnelle und unkomplizierte Terminvergabe ist selbstverständlich.
Die Kosten meiner Tätigkeit besprechen wir von Anfang an offen und transparent, so dass keine bösen Überraschungen drohen. In vielen Fällen kann die Frage der Kosten des Rechtsanwaltes unmittelbar mit der Rechtsschutzversicherung geklärt werden, wenn eine solche im Bereich des Arbeitsrechts besteht.
Mit den anderen Fachanwälten unserer Sozietät, die vor allem in den Bereichen Familienrecht, Medizinrecht und Strafrecht tätig sind, stehe ich in ständigem Austausch. Bei Fallüberschneidungen profitieren Sie von unserer Fachkompetenz und den kurzen Kommunikationswegen.
Für eine erste unverbindliche Rechtsberatung steht Ihnen eine Kontaktaufnahme über unser Kontaktformular, E-Mail-Adresse oder Telefon zur Verfügung. Gerne berate ich Sie ebenfalls bei Bedarf zum Rechtsgebiet Erbrecht.